Wenn Sammelleidenschaft auf Behördenwahnsinn trifft ...

Ich sammle. Allen möglichen Quatsch. Habe ja bereits durch creezy inspiriert hier mal einen spontanten Abriss meiner Leidenschaften aufzulisten.
Aber was jetzt kommt, im Juni 2006 vom Bundestag beschlossen, dass sprengt sogar meine Vorstellungskraft. Darf ich vorstellen: Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek.

Wer (verständlicherweise) zu faul ist, sich da durchzuarbeiten, für den hat koehntopp eine Kurzzusammenfassung erstellt:

Schauen wir also mal:
In §14 definiert dieses Gesetz eines Ablieferungspflicht für Medienwerke, die nach §14 (3) auch Webseiten ("Medienwerke in unkörperlicher Form") erfaßt. §14 (4) legt fest, daß die Ablieferung binnen einer Woche zu erfolgen hat. §15 legt fest, daß der Ablieferungspflichtige derjenige ist, der berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, für dieses Blog also ich. §16 definiert, daß die Ablieferung unentgeltlich und auf eigene Kosten bei der Deutschen Nationalbibliothek zu erfolgen habe, wobei Medienwerke in unkörperlicher Form auch zur Abholung bereitgestellt werden können. Dann hat die Bereitstellung allerdings nach den Maßgaben der Bibliothek zu erfolgen.

§19 legt fest, daß es eine Ordnungswidrigkeit ist, das Medienwerk nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise abzuliefern - bewehrt mit einer Geldbuße von bis zu €10000.


Soso.
Auch bei heise hat man sich des Themas schon vor einiger Zeit angenommen, und hier sehr ausführlich berichtet.
Ein Klick dorthin lohnt sich, u.a. gibt es ein FAQ, wie wir denn am besten unseren Content abliefern sollen, sowie ein Interview mit Ute Schwens, Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt.

Wer übrigens bis jetzt noch glaubt, dass sein kleines Blog da nicht betroffen wäre und ich mich mal wieder wichtiger machen würde, als ich (sowieso schon) bin ;-), dem sei folgendes Zitat aus o.g. Interview ans Herz gelegt:

c't: Wollen Sie tatsächlich alle kommerziellen und nichtkommerziellen Web-Veröffentlichungen erfassen?

Schwens: Derzeit beschränken wir uns auf Netzpublikationen, die eine Entsprechung im Printbereich haben, also beispielsweise Online-Ableger von kommerziellen und nichtkommerziellen Zeitungen und Zeitschriften. Auf jeden Fall werden wir die Archivierung auf Formen ausdehnen, die originär dem Web entsprungen sind, also etwa Blogs, Wikis und gegebenenfalls Foren.


Und was die Bußgeldandrohung angeht: Koehntopp hat den Stier bei den Hörnern gepackt und einfach mal angefragt.
Die Antwort, die er bekommen hat, findet man hier.